Verfahren Bekannter Versender (Known Consignor)

Rechtliche Grundlagen

Die Verfahren Known Consignor (Bekannter Versender) und Regulated Agent (Reglementierter Beauftragter) basieren auf dem Annex 17 der ICAO (International Civil Aviation Organisation), einer Organisation der UNO, der über 190 Staaten der Welt angehören.

Die Europäische Union, wie auch die Schweiz, haben entschieden, dieses Konzpet in ihrem Geltungsbereich anzuwenden und in die jeweilige nationale Gesetzgebung zu überführen.

In der Schweiz ist das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), respektive das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) für die Verankerung, Einführung, Umsetzung und Kontrolle des Konzeptes verantwortlich.

 

 

Vorteile des Verfahrens

Das Verfahren Bekannter Versender/Reglementierter Beauftragter hat zum Ziel, eine Sicherheitskette vom Produzenten bis zur Airline sicherzustellen. Deshalb gilt:Luftfrachtsendungen von einem Bekannten Versender, welche den vorgeschriebenen Sicherheitsmassnahmen unterzogen und durch Reglementierte Beauftragte befördert wurden und am Flughafen bei der Fluggesellschaft, respektive deren Handling Agent, angeliefert werden, erfüllen alle notwendigen Bedingungen des Verfahrens.

Der Vorteil: Diese Luftfrachtsendungen müssen keinen systematischen, zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterzogen werden.

Das Verfahren basiert darauf, dass alle vorgeschriebenen Massnahmen und Kontrollen von allen Beteiligten selbstständig vorgenommen werden und dies dem jeweils nächsten Empfänger in der Sicherheitskette schriftlich bestätigt wird.

 

   

Sicherheitsprogramm Bekannter Versender (Ausarbeitung, Umsetzung, Inspektion)

Die Sicherheitskette beginnt beim Bekannten Versender. Er muss ein Sicherheitsprogramm erstellen und in seinem Betrieb umsetzen. Dieses garantiert, dass die Ware, welche als Luftfracht versandt wird, gemäss den Sicherheitsvorschriften des BAZL verpackt, gelagert und verschickt wird.

Wie das Sicherheitsprogramm im Detail auszusehen hat, worauf zu achten ist und wie es im konkreten Fall des eigenen Betriebes umgesetzt wird, ist sowohl Teil der Schulung der Sicherheitsverantwortlichen der Bekannten Versender, als auch der anschliessenden Beratung durch den Independent Validator.

Sobald der Bekannte Versender sein Sicherheitsprogramm schriftlich erstellt, beim Independent Validator zur Prüfung eingereicht und es selbstverständlich auch im Betrieb umgesetzt hat, kann ein Inspektionstermin vor Ort vereinbart werden. Die Inspektion wird durch den Independent Validator im Auftrag des BAZL durchgeführt.

 

Zertifizierung als Bekannter Versender

Aufgrund der Inspektion und des Sicherheitsprogrammes erstellt der Independent Validator einen Bericht mit Empfehlung zu Handen des BAZL. Der Entscheid zur Zertifizierung, sowie die Ausstellung des Zeritifikates erfolgt allein durch das BAZL.

Während der 5-jährigen Gültigkeit des Zertifikates als "Bekannter Versender" wird im 2. oder 3. Jahr eine Zwischeninspektion vor Ort zurchgeführt.

 

Unbekannte Fracht (Unknown Cargo)

Luftfrachtssendungen, die am Flughafen angeliefert werden und deren Sicherheitskette nicht lückenlos ist, gelten als "unbekannte Fracht" und müssen geeigneten Sicherungsmassnahmen zugeführt werden. Zur Zeit ist dies nebst der optischen und physichen Kontrolle vor allem das Röntgen. Diese zusätzlichen Sicherungsmassnahmen sind kostenpflichtig.

Luftfrachtsendungen, bei denen die Möglichkeit eines illegalen Eingriffes besteht, z.B. beschädigte oder ungenügende Verpackung, müssen ebenfalls geeigneten Sicherungsmassnahmen zugeführt werden.