Übergangsfrist

Gemäss EU-Verordnung, welcher die Schweiz über das bilaterale Luftverkehrsabkommen angeschlossen ist, müssen alle EU Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und die Schweiz die Kriterien für den "Bekannten Versender" per 1. April 2009 umsetzen.

 

Ab dem 1. April 2009 gelten automatisch nur noch jene Firmen als "Bekannte Versender", welche:

  1. sich für die Zertifizierung gemäss "neuem" Verfahren angemeldet haben
  2. nach "neuem" Verfahren schon zertifiziert sind

Den Status als Bekannter Versender verlieren automatisch alle Firmen, die diesen bisher nach dem "alten" Verfahren hatten, sich zur Zertifizierung gemäss neuem Verfahren aber nicht angemeldet haben.

 

Die Datenbank der SPEDLOGSWISS wird am 1. April 2009 entsprechend bereinigt.

 

Siehe dazu auch das entsprechende Schreiben des BAZL zur Übergangsfrist.

 

Haben Sie, respektive Ihr Unternehmen, den Status als Bekannter Versender und möchten diesen auch weiterhin behalten, dann melden Sie sich bitte umgehend bei uns für die Zertifizierung an, falls Sie dies nicht bereits schon getan haben.

 

Ob sich eine Zertifizierung für Sie lohnt, erfahren sie im Kapitel FAQ